Mytrip

Reiserücktrittsschutz

Mytrip empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsschutz bei Ihrer Buchung.

Hinweis! Bei uns gibt es zwei verschiedene Arten von Storno-Versicherung. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Beleg oder lesen Sie hier weiter.

1) Reise gekauft am / nach dem 26. Juni 2019 – XCover Storno-Versicherung. Erfahren Sie mehr in der E-Mail zu Ihrer Versicherung oder lesen Sie mehr hier
2) Reise gekauft vor dem 26. Juni – hier lesen:

Sie erhalten eine Zahlung, falls Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein/e nahe/r Angehörige/r die Reise auf Grund einer akuten Erkrankung, eines Unfalls oder Ablebens nicht antreten können Der Begriff "nahe/r Angehörige/r" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um Ehemann, Ehefrau, Kind, Enkelkind, Geschwister, Elternteil, Großelternteil oder Schwiegerelternteil der entsprechenden Person handelt bzw. um eine Person, mit der diese in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenlebt. Eine akute Erkrankung ist eine Erkrankung, von der Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Reise keine Kenntnis hatten oder haben konnten. Der Vorfall muss durch ein gültiges ärztliches Attest von Mytrip nachgewiesen werden. Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen die Reiserücktrittsschutz nicht gültig ist.

Weitere Informationen finden Sie in den Reisebedingungen »

  • Die Reiserücktrittsschutz wird zum Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen.
  • Die Stornierung muss spätestens zwei Stunden vor Antritt der Hinreise erfolgen. Für Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt wird keine Rückzahlung geleistet.
  • Die Reiserücktrittsschutz ist nur zusammen mit einem ärztlichen Attest von Mytrip gültig, das uns innerhalb von fünf Werktagen nach Stornierung vorliegen muss. Das Attest muss von einem Arzt ausgestellt sein, der von den Krankenkassen anerkannt ist, und mit Namen, Telefonnummer und Stempel des Arztes versehen sein. Es muss eine Kopie des Arztausweises beigelegt werden, wenn kein Stempel verfügbar ist. Aus dem Attest müssen außerdem das Untersuchungsdatum, die Untersuchungsergebnisse, die Diagnose und die Reiseunfähigkeit hervorgehen. Der Arzt muss die Attestvorlage von Mytrip verwenden: Dies ist das einzige Attest, das wir akzeptieren. Das Attest muss von einer unabhängigen Stelle ausgedruckt werden, damit das Attest gültig ist.
    Laden Sie hier das Attest herunter »
  • Eine Rückzahlung wird nicht geleistet, wenn Sie Ihre Reise zu spät antreten oder falsche Reisedokumente bei sich tragen, was dazu führt, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können/dürfen.
  • Der maximal auszahlbare Reiserücktrittsschutz betrag im Falle einer Stornierung der Reise beträgt 2583 CHF pro Person und/oder 5165 CHF pro Reise.
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